Reisepass: In welchem ​​​​Alter muss der erste Kinderreisepass ausgestellt werden?

Reisepass: In welchem ​​​​Alter muss der erste Kinderreisepass ausgestellt werden?

In Frankreich kann jeder Minderjährige unabhängig vom Alter (auch ein Baby) einen Reisepass haben. Dieses Reisedokument ermöglicht die Einreise in viele Länder. Für Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union ist sie obligatorisch (für Reisen innerhalb der EU reicht der Personalausweis). Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen, um zum ersten Mal einen Reisepass für Ihr Kind zu beantragen.

Wo bewerben?

Für die erstmalige Beantragung eines Kinderreisepasses müssen der Minderjährige und sein Vorgesetzter zu einem Rathaus gehen, das biometrische Reisepässe ausstellt. Die Anwesenheit des Erziehungsberechtigten (Vater, Mutter oder Erziehungsberechtigter) und des Kindes ist obligatorisch. Die verantwortliche Person muss die elterliche Sorge ausüben und ihren Ausweis während der Sitzung mitbringen.

Für die Wahl des Rathauses ist es nicht zwingend, dass es von Ihrem Wohnsitz abhängt. Sie können zu jedem Rathaus gehen, das biometrische Pässe ausstellt.

Stellen Sie online eine Voranfrage, um Zeit zu sparen

Das Treffen im Rathaus kann im Voraus vorbereitet werden, um am D-Day Zeit zu sparen. Dazu können Sie online auf der Website Pass.ants.gouv.fr eine Voranfrage stellen. Die Online-Voranmeldung ermöglicht es Ihnen, eine bestimmte Anzahl von Schritten durchzuführen, bevor Sie den Passantrag im Rathaus abschließen. Wenn Sie sich nicht für die Online-Voranmeldung entscheiden, werden Sie am Schalter des gewählten Rathauses gebeten, ein Pappformular auszufüllen. 

Die Pass-Vorbeantragung erfolgt in 5 Schritten:

  1. Sie kaufen Ihren entmaterialisierten Stempel.
  2. Sie erstellen Ihr Konto auf der Website ants.gouv.fr (Nationale Agentur für gesicherte Titel).
  3. Sie füllen das Online-Formular für die Vorbeantragung des Reisepasses aus.
  4. Sie notieren sich die am Ende Ihres Prozesses vergebene Pre-Request-Nummer.
  5. Sie vereinbaren einen Termin mit einem Rathaus, das mit einem Sammelsystem ausgestattet ist.

Welche Unterlagen müssen am Tag der Sitzung im Rathaus vorgelegt werden?

Die Liste der vorzulegenden Dokumente hängt von mehreren Fällen ab:

  • wenn das Kind einen gültigen oder abgelaufenen Personalausweis von weniger als 5 Jahren hat: Sie müssen den Personalausweis des Kindes, ein Lichtbild des Kindes, das jünger als 6 Monate ist und den Standards entspricht, einen Steuerstempel, einen Adressnachweis vorlegen , Personalausweis des ersuchenden Elternteils, Vorabantragsnummer (bei Online-Verfahren).
  • wenn das Kind einen abgelaufenen Personalausweis von mehr als 5 Jahren hat oder keinen Personalausweis hat: Sie müssen ein Ausweisfoto von weniger als 6 Monaten gemäß den Standards, einen Steuerstempel, einen Nachweis des Wohnsitzes, das Ausweisdokument des ersuchenden Elternteils, die Vorabantragsnummer (wenn das Verfahren online durchgeführt wurde), die vollständige Kopie oder der Auszug mit der Geburtsurkunde, die weniger als 3 Monate datiert ist, wenn der Personenstand des Geburtsortes nicht entmaterialisiert ist, und Nachweis der französischen Staatsangehörigkeit.

Wie viel kostet die Ausstellung eines ersten Reisepasses?

Der Preis variiert je nach Alter des Kindes:

  • Zwischen 0 und 14 Jahren kostet der Pass 17 €.
  • Zwischen 15 und 17 Jahren kostet der Pass 42 €.

Wie sind die Fertigungszeiten?

Da der Reisepass nicht vor Ort hergestellt wird, wird er nicht sofort ausgestellt. Die Fertigungszeiten hängen vom Ort und Zeitraum der Anfrage ab. Wenn beispielsweise die Sommerferien näher rückt, explodiert die Zahl der Anfragen, sodass sich die Fristen deutlich erhöhen können. 

Um die Fertigungszeiten je nach Standort Ihrer Anfrage zu erfahren, können Sie einen interaktiven Sprachserver unter 34 00 anrufen. Sie können Ihre Anfrage auch auf der ANTS-Website verfolgen.

In jedem Fall werden Sie per SMS über die Verfügbarkeit des Reisepasses informiert (sofern Sie bei Ihrer Anfrage Ihre Handynummer angegeben haben).

Der Pass wird am Schalter des Rathauses abgeholt, bei dem der Antrag gestellt wurde. Wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist, muss der Erziehungsberechtigte zum Schalter gehen und den Reisepass unterschreiben. Ist das Kind zwischen 12 und 13 Jahren alt, muss der Erziehungsberechtigte mit seinem Kind zum Schalter gehen und den Reisepass unterschreiben. Ab 13 Jahren muss der Erziehungsberechtigte mit dem Kind zum Schalter gehen. Mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten kann das Kind den Reisepass selbst unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass der Reisepass innerhalb von 3 Monaten nach Bereitstellung eingezogen werden muss. Nach dieser Zeit wird es vernichtet. Das Dokument ist 5 Jahre gültig.

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