Ob in a öffentliche, private Einrichtung, kontrahiert oder nicht, kann die junge Mutter unter X eine Entbindung und damit das Aufnahmegeheimnis und ihre Identität beantragen. Um seine Wahl zu respektieren, kann weder ein Ausweis angefordert noch eine Untersuchung durchgeführt werden.

Um ihr jedoch ein besonnenes Handeln zu ermöglichen, wird die Frau bereits beim Betreten der Entbindungsstation über die Folgen der Geburt unter X, den Abgang des Kindes und die Bedeutung für diese aufgeklärt. die Informationen über seine Geschichte und seinen Ursprung haben.

Sie wird daher gebeten, Informationen zu hinterlassen über:

– seine Gesundheit und die des Vaters;

– die Umstände der Geburt des Kindes;

– die Herkunft des Kindes;

– seine Identität, die in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt wird.

Auf der Außenseite des Umschlags sind die Vornamen des Kindes, ggf. Vermerk, dass diese von der Mutter gegeben wurden, Geschlecht, Geburtsdatum, -ort und -zeit vermerkt. Wenn die Mutter sich bei der Geburt nicht äußern wollte, kann sie dies jederzeit tun, sei es zur Offenlegung ihrer Identität in einem verschlossenen Umschlag oder zur Vervollständigung der gemachten Angaben.

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