Masernimpfung (MMR): Alter, Auffrischimpfung, Wirksamkeit

Definition von Masern

Masern sind eine durch ein Virus verursachte Krankheit. Es beginnt normalerweise mit einer einfachen Erkältung, gefolgt von Husten und Augenreizung. Nach einigen Tagen steigt das Fieber und rote Flecken oder Pickel erscheinen im Gesicht und breiten sich über den ganzen Körper aus.

Auch ohne Komplikationen sind Masern schmerzhaft zu ertragen, da allgemeine Beschwerden und große Müdigkeit auftreten. Der Patient hat dann möglicherweise für mindestens eine Woche nicht die Kraft, aus dem Bett aufzustehen.

Es gibt keine spezifische Behandlung für das Masernvirus und die meisten Menschen erholen sich innerhalb von zwei bis drei Wochen, können aber mehrere Wochen lang müde bleiben.

MMR-Impfstoff: obligatorisch, Name, Zeitplan, Auffrischimpfung, Wirksamkeit

1980, bevor die Impfung weit verbreitet war, wurde die Zahl der Masern-Todesfälle weltweit auf 2,6 Millionen pro Jahr geschätzt. In Frankreich gab es jedes Jahr über 600 Fälle.

Masern sind meldepflichtig und daher in Frankreich obligatorisch.

Die Masernimpfung ist für alle Kinder, die am oder nach dem 1. Januar 2018 geboren wurden, obligatorisch. Die erste Dosis wird nach 12 Monaten und die zweite zwischen 16 und 18 Monaten verabreicht.

Personen, die seit 1980 geboren wurden, sollten unabhängig von der Vorgeschichte einer der drei Krankheiten insgesamt zwei Dosen des trivalenten Impfstoffs erhalten haben (mindestens ein Monat zwischen den beiden Dosen).

Säuglinge und Kinder:

  • 1 Dosis im Alter von 12 Monaten;
  • 1 Dosis zwischen 16 und 18 Monaten.

Bei Säuglingen, die ab dem 1. Januar 2018 geboren wurden, ist eine Impfung gegen Masern obligatorisch.

Personen, die ab 1980 geboren und mindestens 12 Monate alt sind:

2 Dosen mit einer Mindestverzögerung von einem Monat zwischen den 2 Dosen.

Sonderfall

Masern verursachen auch eine Art Amnesie im Immunsystem, die Gedächtniszellen zerstört und Patienten wieder anfällig für frühere Krankheiten macht.

Komplikationen durch Masern oder Sekundärinfektionen sind häufig (etwa 1 von 6 Personen). Die Patienten können dann parallel eine Otitis oder Laryngitis präsentieren.

Die schwerwiegendsten Formen der Verschlimmerung sind Lungenentzündung und Enzephalitis (Gehirnentzündung), die schwere neurologische Schäden hinterlassen oder zum Tod führen können. Krankenhauseinweisungen wegen Komplikationen sind bei Säuglingen unter 1 Jahr, Jugendlichen und Erwachsenen häufiger.

Preis und Erstattung des Impfstoffs

Derzeit verfügbare Masern-Impfstoffe sind abgeschwächte Lebendimpfstoffe, die mit Röteln- und Mumps-Impfstoff (MMR) kombiniert werden.

Kinder im Alter von 100 bis 1 Jahren zu 17 % krankenversichert, ab 65 Jahren zu 18 % **

Wer verschreibt den Impfstoff?

Der Masern-Impfstoff kann verschrieben werden von:

  • Arzt ;
  • eine Hebamme für Frauen, Schwangere und Neugeborene bis zum Alter von 8 Wochen.

Der Impfstoff wird bis einschließlich 17 Jahren vollständig von der Krankenversicherung übernommen und ab dem 65. Lebensjahr zu 18 %.

Es ist in Apotheken erhältlich und muss im Kühlschrank zwischen +2°C und +8°C gelagert werden. Es darf nicht eingefroren werden.

Wer macht die Injektion?

Die Verabreichung des Impfstoffs kann durch einen Arzt, eine ärztliche Verschreibungsschwester oder eine Hebamme, in eigener Praxis, bei PMI (Kinder unter 6 Jahren) oder in einer öffentlichen Impfstelle erfolgen. In diesem Fall erfolgt die Verschreibung, die Abgabe des Impfstoffes und die Impfung vor Ort.

Die Injektion des Impfstoffes wird unter den üblichen Bedingungen von den Krankenkassen und den Zusatzversicherungen übernommen.

Für Beratungen in öffentlichen Impfzentren oder im PMI wird keine Vorabgebühr erhoben.

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