AEEH: Bildungsbeihilfe für behinderte Kinder

AEEH: Bildungsbeihilfe für behinderte Kinder

Wer hat Anspruch auf AEEH?

Die AEEH ist nicht bedarfsgeprüft. Eltern, die ein Kind unter 20 Jahren betreuen und dessen Behinderung eine Mindestinvaliditätsrate bedeutet, können die Beihilfe für die Ausbildung des behinderten Kindes in Anspruch nehmen.

  • Das Kind hat eine Behinderung von 80 % oder mehr: Die Eltern können die Zahlung des Erziehungsgeldes für das behinderte Kind beantragen, sofern das Kind nicht in einem Internat betreut wird und es kein monatliches Einkommen von mehr als 55 % von der Bruttomindestlohn.
  • Das Kind hat eine Behinderung zwischen 50 % und 80 %: seine Eltern können von der AEEH profitieren, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind und das Kind eine spezialisierte Einrichtung besucht oder von einem Unterstützungs- oder Unterstützungssystem profitiert. Heimpflege.

Die Beurteilung der Invaliditätsrate fällt in die Zuständigkeit des Ausschusses für die Rechte und Autonomie von Menschen mit Behinderungen (CDAPH).

Die Höhe des AEEH

Die Höhe des Grundfreibetrags nach dem AEEH beträgt 130,51 € pro Monat.

Dieser Betrag kann je nach Behinderungsgrad des Kindes aufgestockt werden. Das Handicap hängt ab von:

  • Ausgaben der Eltern, die mit dem Gesundheitszustand des Kindes zusammenhängen.
  • Gegebenenfalls Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit der Eltern.
  • Die Beauftragung eines bezahlten Dritten, der sich um das behinderte Kind kümmert.

Das Handicap wird vom CDAPH bewertet.

Bis zu welchem ​​Alter kann ich diesen Zuschuss erhalten?

Um von der AEEH zu profitieren, stellen Eltern ihren Antrag beim Abteilungshaus für Menschen mit Behinderungen (MDPH) ihres Wohnortes. Sie senden das Cerfa-Formular Nr. 13788 * 01 ordnungsgemäß ausgefüllt per Einschreiben AR. Der Antrag wird vom CDAPH innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des Formulars geprüft. Erfolgt innerhalb von 4 Monaten keine Antwort, gilt der Antrag als abgelehnt.

Bitte beachten: Das AEEH-Antragsformular ändert sich zum 1. September 2017. Um zu erfahren, welches Formular verwendet werden soll, ist es ratsam, sich an Ihr MDPH zu wenden.

Bei der Prüfung des Antrags prüft das CDAPH die Dauer des Anspruchs auf Ausbildungsbeihilfe für ein behindertes Kind. Sie beträgt zwischen 1 und 5 Jahren und kann verlängert werden.

In jedem Fall wird die Zahlung der AEEH unterbrochen, wenn das Kind das 20. Lebensjahr vollendet. Das Kind kann dann eine Beihilfe für behinderte Erwachsene (AAH) beantragen.

Die Ergänzung von AEEH

Eltern können je nach Grad der Behinderung ihres unterhaltsberechtigten Kindes eine AEEH-Ergänzung in Anspruch nehmen. Die Stufe – oder Kategorie – des Handicaps wird wie folgt bestimmt:

  • Kategorie 1: Die Behinderung des Kindes verursacht monatliche Ausgaben zwischen 228,39 und 395,60 €.
  • Kategorie 2: Die Behinderung des Kindes verursacht monatliche Ausgaben zwischen 395,60 € und 505,72 € und / oder eine 20%ige Reduzierung der Arbeitszeit der Eltern oder die Einstellung eines Dritten für 8 Stunden pro Woche.
  • Kategorie 3: Die Behinderung des Kindes verursacht monatliche Ausgaben zwischen 505,72 € und 711,97 € und / oder eine 50%ige Reduzierung der Arbeitszeit der Eltern oder die Einstellung eines Dritten für 20 Stunden pro Woche. Stufe 3 wird auch erreicht, wenn der Elternteil seine Arbeitszeit auf 80 % reduziert oder einen Dritten 8 Stunden pro Woche beschäftigt, sofern diese Änderungen monatliche Ausgaben von mindestens 240,63 € verursachen.
  • Kategorie 4: Die Behinderung des Kindes verursacht monatliche Ausgaben von mehr als € 711,97 und / oder die Arbeitsniederlegung der Eltern oder die Einstellung eines Vollzeit-Dritten. Stufe 4 wird auch erreicht, wenn der Elternteil seine Arbeitszeit auf 80 % reduziert oder eine dritte Person 8 Stunden pro Woche beschäftigt, sofern diese Änderungen monatliche Ausgaben von mehr als 446,87 € verursachen. Stufe 4 wird auch erreicht, wenn der Elternteil seine Arbeitszeit auf 50 % reduziert oder einen Dritten 20 Stunden pro Woche beschäftigt, sofern diese Änderungen monatliche Ausgaben von mehr als oder gleich € 336,75 verursachen.
  • Kategorie 5: Der Elternteil beendet seine berufliche Tätigkeit oder stellt einen Dritten in Vollzeit ein, was zu Ausgaben von mehr als 292,18 € pro Monat führt.
  • Kategorie 6: Die Behinderung der Stufe 5 beinhaltet ständige Betreuungs- und Aufsichtspflichten für die Familie.

Wird die Behinderung in eine dieser Kategorien eingeordnet, erhält der Elternteil eine zusätzliche Ausbildungsbeihilfe für das behinderte Kind. Der Alleinerziehende erhält einen zusätzlichen Zuschlag:

Kategorie der Behinderung

AEEH abgeschlossen

AEEH abgeschlossen und erhöht

1

228,39 €

 

2

395,60 €

448,62 €

3

505,72 €

579,13 €

4

711,97 €

944,44 €

5

873,63 €

1 171,36 €

6

1 238,01 €

1 674,39 €

 

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