Kinderbetreuung: Ermäßigungen und Steuerermäßigungen

Steuergutschrift für Kinderbetreuungskosten

Wenn Sie Ihre Kinder ausserhalb der Wohnung betreuen lassen, sei es bei einer anerkannten Tagesmutter oder in einer Krippe, einer Kindertagesstätte, können Sie von einer speziellen Steuerermässigung profitieren. Dieser Steuervorteil steht Ihnen zu, sobald Ihre Kinder am 6. Januar des Steuerjahres das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wenn Ihr Kind zu Hause betreut wird, diese Ausgaben berechtigen Sie zu dem Steuervorteil, der Ihnen bei einer Beschäftigung eines Arbeitnehmers zu Hause gewährt wird, die Ergänzung zur freien Wahl der Kinderbetreuung, im Rahmen der PAJE. Sie haben Anspruch darauf, ob Sie ledig, verwitwet, geschieden, getrennt lebend, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft leben. Schließlich können Sie auch dann von diesem Kredit profitieren, wenn Sie keine berufliche Tätigkeit ausüben.

Wenn Sie ein Kind unter 7 Jahren und ein weiteres älteres Kind haben und/oder das eine zu Hause und das andere draußen betreut wird, die Aufwendungen werden pro Kind einbehalten und die Steuergutschrift auf den jeweils ausgezahlten Beträgen berechnet.

Welche Ausgaben werden berücksichtigt?

Die berücksichtigten Spesen entsprechen den Beträgen, die an eine anerkannte Tagesmutter, an Krippe, Krippe oder Kindertagesstätte gezahlt werden. Dieser Betrag beinhaltet somit den gezahlten Nettolohn sowie bestimmte Sozialbeiträge.

Sie müssen vom deklarierten Betrag abziehen:

– Beihilfen des Familienbeihilfefonds (CAF)

– Entschädigung der vom Arbeitgeber gezahlten Kinderbetreuungskosten. Diese deckt einen Teil des Gehalts oder der Beiträge der Person, die Ihre Kinder betreut.

Berechnung der Steuergutschrift

Die Höhe der Steuergutschrift entspricht 50 % der gezahlten Summen, ist jedoch auf 2300 Euro pro Kind begrenzt.

Auch bei gemeinsamem Sorgerecht wird dieser Betrag halbiert.

Pro Kind

Pro Kind, bei gemeinsamem Sorgerecht

Zu deklarierender Betrag

2 300 € maximal

1 € pro Kind

Steuergutschrift

1 150 € maximal

575 € pro Kind

Beispiele :

  • Erklärung einer Tagesmutter (Gehalt und Beiträge): 6 Euro pro Jahr
  • Ergänzung freie Wahl der Betreuungsart: 4 Euro pro Jahr erhoben von CAF
  • Anzugebende Ausgaben: 2 000 Euro (Summe unter der Obergrenze von 2 Euro)

Ist :

Steuergutschrift: 2 Euro / 000 = 1 Euro Steuerermäßigung

Quelle: CAF

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