Rechtsmedizin: Wie kann der Zeitpunkt des Verbrechens bestimmt werden?
Den Tod bemerken
Bevor Sie die anrufen Gerichtsmediziner, gehen Sie zu den Sanitätern, um festzustellen, ob das Opfer wirklich tot ist! Mehrere Elemente zeigen die Tod.
Die Person ist bewusstlos und reagiert nicht auf die schmerzhaften Reize. Seine Pupillen sind erweitert (Mydriasis) und reagieren nicht auf Licht. Sie hat weder Puls noch Blutdruck, sie atmet nicht mehr1.
Untersuchungen (insbesondere EKG) ermöglichen im Zweifelsfall die Absicherung des Todes. Vor einem Jahrhundert musste man auf diese Werkzeuge verzichten. In Ermangelung eines Pulses stellten die Ärzte dem mutmaßlichen Verstorbenen einen Spiegel vor den Mund, um zu sehen, ob er noch atmete. Es wird gesagt, dass die „Bestatter“ ihrerseits dem Toten in den großen Zeh gebissen haben, um seine Reaktionslosigkeit vor dem Einschenken zu bestätigen.2.