Kostenlose Medizin: So nutzen Sie alle Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung

Kostenlose Medizin: So nutzen Sie alle Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung

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Und lernen Sie auch, Ihre Rechte als Patient zu verteidigen.

OMS-Richtlinie – ein Pass in die Welt der freien Medizin. Dies ist ein Arbeitsgerät, das das Leben seines Besitzers viel einfacher machen kann. Sie müssen nur lernen, wie man es benutzt.

Wie die Praxis zeigt, beginnen Patienten selten, ihre Rechte in der gesetzlichen Krankenversicherung geltend zu machen. Vergeblich. Schließlich können die allermeisten medizinischen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung absolut kostenlos in Anspruch genommen werden. Versicherungen können helfen, das CHI-System zu verstehen.

Es ist allgemein anerkannt, dass Krankenversicherungen Organisationen sind, die nur obligatorische Krankenversicherungen ausstellen. Tatsächlich haben Versicherer viele Pflichten bei der Information der Bürger. Sie schützen auch die Rechte der Versicherten. Daher besteht ein wichtiges Recht eines Bürgers darin, eine versicherungsärztliche Organisation zu wählen, die höchstens einmal im Jahr vor dem 1. November getroffen werden kann.

Diese Möglichkeiten bietet die obligatorische Krankenversicherung.

1. Das Recht auf kostenlose medizinische Versorgung im ganzen Land

Die obligatorische Krankenversicherung ist ein Dokument, das dem Versicherten das Recht auf kostenlose medizinische Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bescheinigt: von der Erstversorgung bis zur High-Tech-Behandlung. Die Versicherten haben Anspruch auf den Großteil der medizinischen Versorgung in jeder Region. Das heißt, die notwendigen medizinischen Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung werden unabhängig von der Anmeldung am Wohnort erbracht.

Seit 2013 gibt es eine sinnvolle Ergänzung im CHI-Grundprogramm – kostenlose ärztliche Untersuchung, die in der Klinik am Befestigungsort abgegeben werden kann. Es ermöglicht Ihnen eine Diagnostik ohne direkte medizinische Indikation zum frühestmöglichen Nachweis der häufigsten nicht infektiösen chronischen Erkrankungen (Diabetes mellitus, bösartige Neubildungen, Erkrankungen des Kreislaufs, der Lunge etc.).

Außerdem ein teures In-vitro-Fertilisationsservice (ÖKO). Seit 2014 ist die High-Tech Medical Care (HMP) in das CHI-System aufgenommen, ihre Liste wird jedes Jahr erweitert. Aufgrund der Stabilität des Versicherungsmodells hat der Staat die Möglichkeit, die Liste der vom KKV-System bezahlten HMP-Typen zu erweitern.

Für Patienten mit onkologischen Erkrankungen in ambulanter Behandlung werden seit 2019 die Wartezeiten für die Computer- (inkl. Einzelphotonen-Emission) und Magnetresonanztomographie sowie Angiographie verkürzt – längstens 14 Tage ab Termin. Außerdem wurde die Wartezeit für die fachärztliche Versorgung von Krebspatienten auf 14 Kalendertage ab dem Zeitpunkt der histologischen Untersuchung des Tumors oder ab dem Zeitpunkt der Diagnosestellung verkürzt.

2. Das Recht, einen Arzt und eine medizinische Organisation zu wählen

Jeder Bürger hat das Recht, höchstens einmal im Jahr eine medizinische Einrichtung zu wählen, auch nach dem Territorialprinzip (außer bei einem Wechsel des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes eines Bürgers). Dazu müssen Sie in der ausgewählten Klinik einen Antrag an den Chefarzt der medizinischen Einrichtung persönlich oder über Ihren Vertreter richten. Eine wichtige Bedingung – Sie müssen einen Reisepass, eine OMS-Police und SNILS (falls vorhanden) bei sich haben.

In der gewählten medizinischen Einrichtung, dem Inhaber der Police, kann ein Bürger einen Therapeuten, Bezirksarzt, Kinderarzt, Hausarzt oder Sanitäter wählen, jedoch nicht öfter als einmal im Jahr. Dazu müssen Sie einen Antrag (persönlich oder durch Ihren Vertreter) an den Leiter der medizinischen Einrichtung richten und den Grund für den Ersatz des behandelnden Arztes angeben.

3. Das Recht auf kostenlose Beratung

Der Inhaber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung kann heute Antworten auf alle Fragen im Zusammenhang mit der Organisation der Erbringung medizinischer Leistungen erhalten: ob er Anspruch auf diese oder jene kostenlose medizinische Leistung im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung hat, wie lange sie gewährt wird auf die eine oder andere Untersuchung zu warten, wie das Recht auf Wahl einer medizinischen Einrichtung oder eines Arztes in der Praxis zu nutzen ist usw.

Die Antworten auf all diese Fragen sind versichert in „SOGAZ-Med » erhalten Sie bei der Kontaktstelle 8-800-100-07-02, die Patienten berät und Beschwerden entgegennimmt, bei denen Störungen in der medizinischen Versorgung aufgetreten sind. Das Zentrum beschäftigt qualifizierte Versicherungsvertreter.

4. Das Recht auf individuelle Begleitung bei kostenloser medizinischer Versorgung

Seit 2016 haben alle Versicherten das Recht, sich an einen Versicherungsvertreter zu wenden, der die Versicherten in ihren Belangen umfassend unterstützen kann und auch verpflichtet ist, Patienten über verschiedene Aspekte ihres Gesundheitszustandes zu informieren. Zu den Aufgaben des Versicherungsvertreters gehören neben der Beratung durch das Contact Center beispielsweise:

• Begleitung bei präventiven Maßnahmen, dh ärztliche Untersuchung (Versicherungsvertreter beantworten nicht nur spezifische Fragen der Versicherten, sondern erinnern auch an die Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung zu einem bestimmten Zeitpunkt, Arztbesuche aufgrund der Untersuchungsergebnisse);

• Begleitung bei der Organisation eines geplanten Krankenhausaufenthaltes (Versicherungsvertreter tragen zu einem rechtzeitigen Krankenhausaufenthalt bei und helfen auch bei der Auswahl einer medizinischen Einrichtung, die in der Lage ist, den Patienten aufzunehmen und ihm die erforderliche medizinische Versorgung zu gewährleisten).

Somit haben die Versicherten heute ernsthafte Garantien, ihr Recht auf kostenlose medizinische Versorgung zu gewährleisten. Hauptsache, Patienten vergessen ihre Rechte nicht und wenden sich bei Verstößen an ihre Krankenkasse.

Die Versicherten haben Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand. Wenn Sie in einer Poliklinik oder einem Krankenhaus kostenpflichtige medizinische Leistungen auferlegen, Untersuchungen oder Krankenhausaufenthalte verzögern, eine Behandlung von schlechter Qualität sind, können Sie alle Beschwerden sicher an Ihre Versicherung richten. Neben dem vorprozessualen Schutz der Rechte der Versicherten verteidigen die Rechtsanwälte der SOGAZ-Med die Rechte ihrer Versicherten gegebenenfalls vor Gericht.

Wenn Sie bei der SOGAZ-Med versichert sind und Fragen zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung oder zur Qualität der medizinischen Leistungen haben, wenden Sie sich bitte an die SOGAZ-Med unter der 8-Stunden-Kontaktzentrale-Telefonnummer 800- 100-07-02 −XNUMX (Anrufe innerhalb Russlands sind kostenlos). Ausführliche Informationen auf der Website sogaz-med.ru.

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