Familienbeihilfe

Familienbeihilfe: Für wen?

Haben Sie mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind und unterstützen Sie es selbst? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Familienbeihilfe …

Familienbeihilfe: Zurechnungsbedingungen

Das Familienunterstützungsgeld (ASF) kann erhalten werden:

  • Das Alleinerziehende mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind unter 20 Jahren (wenn er erwerbstätig ist, darf er nicht mehr als 55 % des Bruttomindestlohns beziehen);
  • Jeder, der allein oder zu zweit lebt und ein Kind aufgenommen hat (Sie müssen natürlich nachweisen, dass Sie sie unterstützen).
  • Wenn das Kind eine Waise ist von Vater und/oder Mutter, oder wenn sein anderer Elternteil ihn nicht erkennt, erhalten Sie diese Hilfe automatisch.
  • Wenn ein oder beide Elternteile nicht mehr am Unterhalt des Kindes beteiligt sind für mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate.  

Sie haben möglicherweise vorübergehend Anspruch auf diese Beihilfe, wenn:

  • der andere Elternteil ist überfordert seine Unterhaltspflicht;
  • der andere Elternteil nicht oder nur teilweise, der durch Urteil festgesetzte Unterhalt. Die Familienbeihilfe wird Ihnen dann als Vorschuss ausgezahlt. Nach schriftlicher Zustimmung Ihrerseits wird CAF den anderen Elternteil auf Zahlung der Rente verklagen;
  • der andere Elternteil übernimmt seine Unterhaltspflicht nicht. Das Familienbeihilfegeld wird Ihnen für 4 Monate ausgezahlt. Um mehr zu erhalten, und wenn Ihnen kein Urteil vorliegt, müssen Sie beim Familiengerichtsrichter des Bezirksgerichts Ihres Wohnsitzes Klage auf Feststellung des Unterhalts erheben. Wenn Ihnen ein Urteil vorliegt, das jedoch keine Rente festlegt, müssen Sie bei demselben Richter eine Überprüfung des Urteils einleiten.

Die Höhe der Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe unterliegt keiner Bedürftigkeitsprüfung. Sie erhalten:

  • 95,52 euros pro Monat, wenn Sie einen Teiltarif haben
  • 127,33 euros pro Monat bei Volltarif

Wo bewerbe ich mich?

Alles, was Sie tun müssen, ist ein ASF-Formular auszufüllen. Fragen Sie Ihr Caf oder laden Sie es von der CAF-Website herunter. Je nach Fall können Sie sich auch an die Mutualité sociale agricole (MSA) wenden.

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