Die Geburtserklärung: Wie wird eine Geburt erklärt?

Die Geburtserklärung: Wie wird eine Geburt erklärt?

Die Geburtserklärung ist nach der Geburt eines Kindes obligatorisch. Wann soll es gemacht werden? Was müssen Sie bereitstellen? Kleine Anleitung zur Geburtserklärung.

Was ist die Geburtserklärung?

Die Geburtserklärung dient dazu, die Geburt des Kindes gegenüber dem Standesamt des Rathauses des Geburtsortes zu erwähnen, wo die Geburtsurkunde ausgestellt wird. Sie muss von einer Person durchgeführt werden, die bei der Geburt dabei war. Meistens ist es der Vater, der diese Aussage macht. Die Geburtserklärung verleiht dem Kind seine französische Staatsbürgerschaft und seinen sozialen und medizinischen Versicherungsschutz.

Diese Erklärung ist obligatorisch.

Wann muss die Geburtserklärung abgegeben werden?

Die Geburtserklärung ist innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt des Kindes verpflichtend, wobei der Tag der Entbindung innerhalb dieser Frist nicht mitgezählt wird. Wenn der letzte Tag ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag ist, verlängert sich diese 3-Tage-Frist auf den nächsten Werktag (ein Montag, wenn der 5. Tag beispielsweise ein Sonntag ist). Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Geburtserklärung vom Standesbeamten abgelehnt. An die Stelle der Geburtsurkunde tritt dann eine Geburtsurkunde (vom Tribunal de grande instance).

Die Informationen der Geburtserklärung

Die Geburtsurkunde wird vom Standesbeamten unverzüglich vom Standesbeamten gegen Vorlage einer Geburtsurkunde des entbundenen Arztes bzw oder die Geburtsurkunde der Eltern bei leiblichen Kindern.

Was wir Sie als Informationen für eine Geburtserklärung erfragen:

  • Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt,
  • Das Geschlecht des Kindes, sein Vor- und Nachname,
  • die Berufe und Wohnorte des Vaters und der Mutter,
  • Vorname, Nachname, Alter und Beruf des Anmelders
  • Tag, Jahr und Uhrzeit der Meldung
  • Das Gesetz legt auch fest, ob die Eltern verheiratet sind oder eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.

Bitte beachten Sie für unverheiratete Eltern: Die Geburtserklärung stellt keine Anerkennung dar, außer für die Mutter, wenn dies in der Geburtsurkunde vermerkt ist. Zur Feststellung der Abstammungsverbindung muss ein freiwilliges Anerkennungsverfahren durchgeführt werden.

1 Kommentare

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar